Eltern - Manifest
- Zwang – insbesondere Schulzwang – ist immer ein Unrecht; es gibt nur eine Ausnahme, die Zwang rechtfertigt(1).
- Eltern (ein männlicher Mann und eine weibliche Frau) sind Urheber ihrer Kinder; es sind Eltern, die Kinder zeugen, deshalb gehören Kinder den Eltern.
- Staatliche Institutionen und Behörden können weder Kinder zeugen, noch gebären oder pflegen.(2) Den Urhebern, den ‹Autoren› von Kindern erwächst natürlicherweise exklusive Autorität über ihre Nachkommen.
- Für den künstlich geschaffenen Schulbetrieb und für Schulbehörden bleibt kein Quentchen Autorität übrig. Daraus leitet sich ab, dass die staatlicherseits beanspruchte Autorität (ob mit irgendwelchen Gesetzen untermauert oder nicht) eine Fiktion, d.h. erfunden ist und der Natur der Sache widerspricht und damit dem Kindeswohl nicht dienlich sein kann.
- Schulzwang – auch Schul- oder Unterrichtsobligatorium genannt – ist zu verwerfen.
- Finger weg von unsern Kindern! Sie gehören den Eltern, gehören zu den Eltern, gehorchen einzig ihren Eltern – NICHT dem Staat: staatliche Greiffinger und -arme sind entschieden abzuweisen.
CH-6430 Schwyz, 2. September 2023
- Einzige Ausnahme für Zwangsanwendung: Wenn jemand selber Zwang ausübt, jemanden schädigt, verletzt, unterdrückt oder Unrecht gegen jemanden verübt, muss – dies ist keine Option, sondern ein «muss» – die repressive Gewaltsautorität (z.B. Polizei) eingreifen und den, der Zwang ausübt, zur Rechenschaft ziehen und Widergutmachung veranlassen (nötigenfalls dazu zwingen) und schlimmstenfalls für die Untat bestrafen. (Eltern, die ihre Kinder dem Unrechtsstaat zur Zwangsbeschulung nicht ausliefern, sind im Recht, verüben kein Unrecht. Dagegen verübt jede Behörde oder staatliche Repressionsgewalt Unrecht, indem sie verlangt, Kinder von ihren Eltern zwecks schulischer Zwangsbeglückung zu trennen und in Schulgefängnissen, zu denen Eltern keinen Zutritt haben, aufzubewahren.)
- Wie kürzlich im schweizerischen Blätterwald zu lesen war, verweigern staatlich beauftragte Kinderbetreuer, Primarschullehrer, ihren Schülern die Windeln zu wechseln, bzw. Lehrer werden behördlich geschützt, wenn sie solchen ‹Dienst am Kunden› unterlassen.